Energieberatung

Beitrag des MDR vom 17.März 2013 – Tangerhütte als Vorzeigeort der Energiewende




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17.08.2011 Magdeburger Volkstimme

Beim Sanieren weder auf Expertenrat noch auf Fördermittel verzichten


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09.12.2009 Magdeburger Volkstimme

Volksstimme-Telefonforum zum energetischen Bauen und Sanieren


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30.01.2008 Magdeburger Volkstimme

Volksstimme-Telefonforum zum Thema “Altbausanierung - auch für Berater kann es Zuschüsse geben”


Mit freundlicher Unterstützung der Magdeburger Volksstimme.

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27.07.2007 Magdeburger Volkstimme

Neues Landesförderprogramm - Autor: Oliver Schlicht


19.07.2007 Magdeburger Volkstimme

Volksstimme-Telefonforum zum Thema “Energetisch Bauen und Sanieren”
Dieser telefonische Ratgeber wurde von den Lesern aktiv genutzt


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AOL online - Artikel vom 10. Juli 2007

Bürger sollen mit “Klima-Cent” die Umwelt retten

Zum Schutz des Klimas gibt es in der Bundesregierung Überlegungen für eine neue milliardenschwere Abgabe. Künftig soll von allen Strom-, Gas- und Heizölverbrauchern ein “Klima-Cent” erhoben werden. Noch ist Umweltminister Gabriel strikt gegen die neue Belastung.

Das gehe aus den Eckpunkten der Regierung für ein “Integriertes Klima- und Energieprogramm” hervor, berichtet die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (FAZ). Demnach soll Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) ein Förderprogramm von einer Milliarde Euro im Jahr auflegen, um die Einführung energieeffizienter Elektrogeräte zu subventionieren.

Gabriels Sprecher Michael Schroeren erklärte dazu: “Insbesondere die Idee eines “Klima-Cents” findet keine Zustimmung und Unterstützung des Bundesumweltministers.” Umwelt- und Wirtschaftsministerium hätten die Aufgabe, für die Klausursitzung des Kabinetts im August Eckpunkte für ein integriertes Klimaschutz- und Energieprogramm zu erarbeiten. Bei dem zitierten Papier handele es sich offenbar um einen ersten Arbeitsentwurf, der auf Unterlagen zur Vorbereitung des Energiegipfels zurückgehe, erläuterte Schroeren. “Die darin aufgeführten Vorschläge geben Ideen der entsprechenden Arbeitsgruppe zum Energiegipfel wieder. Sie sind weder zwischen den Ressorts abgestimmt noch vom Bundesumweltminister autorisiert.”

Laut Zeitung heißt es in dem Eckpunktepapier: “Das Programm wird finanziert durch die Einführung eines Klima-Cent als Aufschlag auf die Strom- und Heizstoffsteuersätze.” Vorgeschlagen werde ein Aufschlag von 0,1 Cent je Kilowattstunde Strom und Gas sowie ein Cent je Liter Heizöl. Nach Berechnungen betroffener Wirtschaftsverbände entspräche dies, bezogen auf den Verbrauch des vergangenen Jahres, einer gesamtwirtschaftlichen Mehrbelastung von annähernd 2 Milliarden Euro.

Ferner sei vorgesehen, die Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Koppelung bis 2020 zu verdoppeln, Nachtspeicheröfen zu verbieten, Eigentümer für die energetische Sanierung ihrer Häuser zu belohnen oder bei Untätigkeit zu bestrafen. Zudem werde ein Anschluss- und Benutzungszwang für Nah- und Fernwärmenetze erwogen und die Verschärfung der Lkw-Maut vorgeschlagen, berichtet die “FAZ”.



16. Mai 2007

Energetische Sanierung hilft den Anteil des Energieverbrauches der Nebenkosten drastisch zu senken

Was ist Energetische Sanierung?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit den künftigen geplanten reduzierten Energieverbrauch bei der Planung frühzeitig zu berücksichtigen.
Die finanzierenden Banken wollen, dass der Bauherr seine sanierte oder neu errichtete Immobilie langfristig werthaltig gestaltet!
Wir zeigen Ihnen die Wege auf, welche Möglichkeiten Sie bei der Inanspruchnahme der Fördermittel (KfW) haben um eine optimale Haustechnik einsetzen zu können.

Die Grundbausteine der energetischen Sanierung sind:

Lüftungsanlagen

Zu einem gesunden Wohnklima gehört nicht nur eine angenehme Raumtemperatur sondern auch die richtige Luftfeuchte.
Bei einem Drei-Personen-Haushalt fallen an einem Tag bis zu 8 Liter Feuchtigkeit durch Kochen, Duschen oder durch Zimmerpflanzen an, die bei fehlender oder nicht ausreichender Lüftung an kälteren Wandoberflächen kondensiert und zur Schimmelpilzbildung führen kann.
Weiterhin ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Wände atmen können.
Der Feuchtetransport durch Wände ist vernachlässigbar gering. Dabei spielt es keine Rolle ob die Außenwand gedämmt ist oder nicht.
Das heißt also, das nur durch eine ausreichende Lüftung die in einem Gebäude anfallende Feuchtigkeit abgeführt werden kann. Da dies in der Praxis meist nicht richtig oder zu wenig praktiziert wird, leisten hier moderne Lüftungsanlagen Abhilfe.
Dabei wird die “verbrauchte” und feuchte Luft aus kritischen Räumen wie Bad und Küche abgesaugt und frische Außenluft Hauptwohnräumen wie Wohn- und Schlafzimmer zugeführt.
Um den Wärmeverlust so gering wie möglich zu halten kommt es in so genannten Wärmetauschern zur Abgabe der Wärme der verbrauchten Luft an die Frischluft.
Ein positiver Nebeneffekt ist, das gleichzeitig Staub und Pollen herausgefiltert werden und der Lärm, anders als beim konventionellen Lüften, “draußen” bleibt.

Solarthermie und Fotovoltaik

Die Nutzung alternativer Energien ist heutzutage aus ökologischer und ökonomischer Sicht wichtiger denn je. Eine große Rolle spielt dabei die Nutzung der Sonnenenergie, die auch in unseren Breiten ausreichend zur Verfügung steht.
Denn ein wichtiger Aspekt ist: “Die Sonne schickt keine Rechnung”

Hier gibt es zwei primäre Möglichkeiten der solaren Energienutzung:
Zum einen solarthermische Anlagen, bei denen die Sonnenenergie zur Trinkwassererwärmung und zur Heizungsunterstützung genutzt wird. Dabei wandeln Kollektoren die Solarstrahlung in nutzbare Wärme um. Um das Prinzip zu verstehen, braucht man im Sommer nur einmal einen Gartenschlauch in die Sonne zu legen: innerhalb kürzester Zeit ist das Wasser im Schlauch heiß.
Für ein Einfamilienhaus können schon bei einer relativ geringen Kollektorfläche von ca. 6 qm bis zu 60 % des jährlichen Brauchwasserbedarfs gedeckt werden.
Mit einer größeren Kollektorfläche und einem größeren Brauchwasserspeicher kann die Solarenergie auch zur Heizungsunterstützung genutzt werden.

Eine weitere Möglichkeit der Nutzung der Sonnenergie ist die Stromerzeugung durch so genannte Fotovoltaikanlagen.
Hier werden in zwei übereinander angeordneten Halbleiterschichten durch den Einfluss von Licht freie positive und negativ Ladungen erzeugt die einen Gleichstrom erzeugen der in Wechselstrom umgewandelt und in das öffentliche Netz eingespeist werden kann.
Für diese Einspeisung erhält man über einen Zeitraum von 20 Jahren die so genannte “Einspeisevergütung” die bei bis zu 51,30 Cent/kWh liegt. (Stand 2007)
Neben den bereits erwähnten gibt es noch viele weitere Möglichkeiten zur Finanzierung und Bezuschussung sowohl bei der Planung als auch bei der Installation von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen durch bundesweite und regionale Förderprogramme.

29. April 2007

Energieausweis wird Pflicht - Bundesregierung beschließt Energieeinsparverordnung

Lang ersehnt und heute von der Bundesregierung als beschlossene Sache erklärt: Die EnEV 2007. Mit ihr wird der Weg zur Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geebnet. Ab Anfang 2008 soll in drei Schritten die Pflicht eingeführt werden, Käufern und Mietern einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen. Vor dem Inkrafttreten der EnEV bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Verordnung tritt voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft.

Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.

Dazu erklärte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee: “Mit der geplanten Änderung der Energieeinsparverordnung betreten wir Neuland. Der Energieausweis soll mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen. Mieter und Käufer können künftig auf einen Blick einen Eindruck bekommen, welche Nebenkosten auf sie zukommen. Die Energieeffizienz wird damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium. Energieeffiziente Gebäude sind damit klar im Vorteil. Wer bislang sein Haus nicht gedämmt hat, verschenkt nicht nur bares Geld, sondern schadet auch dem Klima. Mit dem Energieausweis für Gebäude kommt nun der energetische Fingerabdruck für Häuser.”

Bundesminister Michael Glos betonte: “Der sparsame und effiziente Umgang mit Energie ist unabdingbare Voraussetzung für eine sichere und kostengünstige Energieversorgung. In gleichem Maße werden auch Ressourcen und Klima geschont. Die jetzige Novelle der EnEV geht einen weiteren Schritt in die Richtung, den Energieverbrauch zu senken. Die künftigen Energieausweise mit ihren Modernisierungsempfehlungen setzen einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Mit den Neuregelungen wird die EnEV zu einem zentralen Element der Energieeffizienz- und der Klimapolitik der Bundesregierung weiterentwickelt.”

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sagte: “Der Gebäudebereich ist von zentraler Bedeutung für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Jede unterlassene energetische Sanierung eines Gebäudes belastet über Jahrzehnte unnötig die Klimabilanz und die Kasse seiner Bewohner. Der vom Kabinett beschlossene Energieausweis auch für den Gebäudebestand macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Eigentümer, Käufer und Mieter erstmals zu einem zentralen Marktfaktor. Die mit dem Ausweis verbundenen Modernisierungsempfehlungen geben konkrete Hinweise zur Energieeinsparung. Der Energieausweis regt damit in besonderem Maße zum “Mitdenken” und “Mitmachen” an.”

Nach der künftigen Verordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden.

Übergangsweise soll es bis zum 31. Dezember 2007 möglich sein, sich in allen Fällen Energieausweise wahlweise auf Bedarfs- oder auf Verbrauchsgrundlage ausstellen zu lassen.

Für Nichtwohngebäude sollen generell beide Varianten erlaubt werden.

Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Januar 2008 Pflicht , für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009.

Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall erforderlich sein; der Eigentümer kann Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.

Die Verordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie bedarf vor dem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates. Im Beschluss der Bundesregierung ist die Anerkennung von Energieausweisen vorgesehen, die auf der Grundlage der EnEV in der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 25. April 2007 ausgestellt werden.




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